Infos über die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Internet

Die Stadt Bad Orb hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit. 


Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom

28. Mai 2026.

Sie gilt für die Internet-Seite www.innenstadt-der-zukunft.de.


Barriere-Freiheit

Barrieren sind Hindernisse.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Es gibt keine Hindernisse.

Unsere Internet-Seite soll barriere-frei sein.

Es gibt dafür auch Gesetze und Regeln.


Gesetze

Gesetzbuch

Dieses Gesetz zur Barriere-Freiheit müssen wir beachten:

Hessische Verordnung über barriere-freie

Informations-Technik,

kurz: HVBIT.


Nicht barriere-freie Inhalte

Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.

Und wir haben festgestellt:

Es ist noch nicht alles barriere-frei.

Das ist noch nicht barriere-frei:

  • Manche PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
  • Auf der Internet-Seite gibt es eine Karte.

    Das Bild von der Karte ist noch nicht barriere-frei.

Wir wollen die Internet-Seite besser machen.

Daran arbeiten wir.

Bald sind noch mehr Sachen barriere-frei.


Kontaktdaten

Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere

gefunden?

Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?


Dann können Sie uns schreiben.

Telefon



Sie können auch anrufen.

Das sind die Kontakt-Daten:


Stadt Bad Orb

Frankfurter Straße 2

63619 Bad Orb

E-Mail



Telefon: 0 60 52 - 86 0


E-Mail: stadt@bad-orb.de


Schlichtungs-Verfahren

Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?

Und sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?

Antrag stellen


Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle beschweren.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.

Das ist kostenlos.

Das sind die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungs-Stelle BGG

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 0 30 - 18 527 - 28 05

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-

Stelle finden Sie mehr Infos:

Infos zum Schlichtungs-Verfahren in Leichter Sprache


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