Infos über die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Stadt Bad Orb hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom
28. Mai 2026.
Sie gilt für die Internet-Seite www.innenstadt-der-zukunft.de.
Barriere-Freiheit
Barrieren sind Hindernisse.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.
Unsere Internet-Seite soll barriere-frei sein.
Es gibt dafür auch Gesetze und Regeln.
Gesetze
Dieses Gesetz zur Barriere-Freiheit müssen wir beachten:
Hessische Verordnung über barriere-freie
Informations-Technik,
kurz: HVBIT.
Nicht barriere-freie Inhalte
Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Und wir haben festgestellt:
Es ist noch nicht alles barriere-frei.
Das ist noch nicht barriere-frei:
- Manche PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
- Auf der Internet-Seite gibt es eine Karte.
Das Bild von der Karte ist noch nicht barriere-frei.
Wir wollen die Internet-Seite besser machen.
Daran arbeiten wir.
Bald sind noch mehr Sachen barriere-frei.
Kontaktdaten
Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere
gefunden?
Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?
Dann können Sie uns schreiben.
Sie können auch anrufen.
Das sind die Kontakt-Daten:
Stadt Bad Orb
Frankfurter Straße 2
63619 Bad Orb
Telefon: 0 60 52 - 86 0
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Schlichtungs-Verfahren
Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?
Und sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle beschweren.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Das ist kostenlos.
Das sind die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 0 30 - 18 527 - 28 05
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-
Stelle finden Sie mehr Infos:
Infos zum Schlichtungs-Verfahren in Leichter Sprache
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